iConference AG
Vertraulichkeit

Geheimhaltungsvereinbarung

Vorlage · gegenseitige Vertraulichkeit · nach schweizerischem Recht

Diese Geheimhaltungsvereinbarung (die «Vereinbarung») wird abgeschlossen zwischen:

iConference AG, Grafenaustrasse 15, 6300 Zug, Schweiz («iConference»)
und
(die «Kundin»)
je eine «Partei» und zusammen die «Parteien».

1. Zweck

Die Parteien möchten Informationen austauschen, um eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich KI-Beratung und KI-Dienstleistungen zu prüfen und durchzuführen (der «Zweck»). Dafür ist die Offenlegung vertraulicher Informationen erforderlich.

2. Vertrauliche Informationen

«Vertrauliche Informationen» sind alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Partei (die «offenlegende Partei») der anderen (der «empfangenden Partei») in beliebiger Form offenlegt, einschliesslich Dokumente, Daten, Verträge, Dateien, Geschäfts- und Kundendaten, Know-how, Prompts, Modelle und Ergebnisse — unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind, sofern sich die Vertraulichkeit nach der Art der Information vernünftigerweise ergibt.

3. Pflichten der empfangenden Partei

4. KI-Verarbeitung & Datenumgang

Soweit vertrauliche Informationen für den Zweck mit KI-Systemen verarbeitet werden, setzt iConference Modelle und Umgebungen ein, die dem vereinbarten Vertraulichkeitsniveau entsprechen (z. B. lokale/Schweizer Modelle oder Anonymisierung), und verwendet die vertraulichen Informationen der Kundin ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht zum Training von Drittmodellen.

5. Ausnahmen

Die Pflichten gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich sind oder werden; (b) der empfangenden Partei vor der Offenlegung rechtmässig bekannt waren; (c) rechtmässig und ohne Einschränkung von Dritten erhalten wurden; (d) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (e) aufgrund Gesetz oder Behörde offengelegt werden müssen — in diesem Fall wird die offenlegende Partei, soweit zulässig, vorab informiert.

6. Dauer

Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und gilt für alle Offenlegungen während der Zusammenarbeit. Die Geheimhaltungspflichten gelten noch [3] Jahre nach Ende der Zusammenarbeit fort; für Geschäftsgeheimnisse, solange diese geheim bleiben.

7. Rückgabe und Löschung

Auf Verlangen oder bei Ende des Zwecks gibt die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen und Kopien zurück oder löscht sie sicher, ausgenommen gesetzlich vorgeschriebene Archivkopien.

8. Keine Lizenz, keine Gewähr

Es werden keine Rechte oder Lizenzen eingeräumt, ausser den ausdrücklich genannten. Vertrauliche Informationen werden «wie besehen» bereitgestellt, ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

iConference AG
Name / Funktion
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Kundin
Firma / Name
Ort, Datum
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