ChatGPT, Claude und Gemini im Unternehmen: erlaubt — aber nicht in jeder Version.
Ja, Sie dürfen die grossen KI-Assistenten geschäftlich einsetzen, auch mit Personendaten — wenn Sie die richtige Lizenzstufe wählen und einen Vertrag mit dem Anbieter haben. Das Problem sind selten die Tools selbst. Das Problem ist, dass viele Firmen die Gratis-Version im Geschäftsalltag verwenden und glauben, das sei dasselbe wie die Business-Variante. Ist es nicht.
Der eine Unterschied, der über alles entscheidet
Bei den Privat- und Gratis-Versionen (ChatGPT Free/Plus, Claude Free/Pro, Gemini für Privatkonten) können Ihre Eingaben grundsätzlich zur Verbesserung der Modelle weiterverwendet werden. Für ein Privatgespräch egal. Für eine Offerte mit Kundennamen darin: heikel.
Bei den Geschäfts-Lizenzen — Claude Team und Enterprise, ChatGPT Team/Enterprise/Business, Google Gemini Enterprise (Workspace) — gilt standardmässig das Gegenteil: Der Anbieter trainiert nicht auf Ihren Eingaben, speichert sie nur begrenzt, und Sie bekommen einen Vertrag dazu. Genau dieser Sprung von «Gratis» auf «Team/Enterprise» ist der wichtigste Schritt, den ein KMU macht — wichtiger als die Frage, welcher Anbieter «der sicherste» ist.
Zwei Dinge, die oft verwechselt werden
Wenn Sie geschäftlich KI nutzen und dabei Personendaten verarbeiten, brauchen Sie aus Schweizer Datenschutz-Sicht zwei Dinge — und die werden ständig durcheinandergebracht:
- Einen Vertrag mit dem Anbieter (Auftragsbearbeitungsvertrag, DPA). Er regelt, wie der Anbieter Ihre Daten in Ihrem Auftrag behandelt. Den brauchen Sie immer, sobald Personendaten im Spiel sind — egal welcher Anbieter, egal welches Land.
- Einen erlaubten Weg in die USA. Alle drei Anbieter verarbeiten Daten in den USA. Dafür gibt es zwei legale Wege: Entweder die Firma ist im Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert (eine offizielle Liste, vom Bundesrat anerkannt), oder sie nutzt sogenannte Standardvertragsklauseln mit Schweizer Zusatz. Beide Wege sind gleichwertig zulässig.
Der häufige Denkfehler: «Die Firma ist nicht auf der DPF-Liste, also ist es verboten.» Die DPF-Zertifizierung wird leicht als Ausschlusskriterium missverstanden — ist sie aber nicht. Kein DPF heisst nur: der Weg läuft über die Standardvertragsklauseln statt über die Liste.
Wo stehen die drei konkret? (Stand Juni 2026)
- Anthropic (Claude): nicht auf der DPF-Liste, arbeitet mit Standardvertragsklauseln.
- OpenAI (ChatGPT): Status uneinheitlich und im Wandel — historisch über Standardvertragsklauseln. Wer sich darauf stützt, prüft den aktuellen Eintrag selbst.
- Google (Gemini): auf der DPF-Liste zertifiziert — nutzt nach eigener Angabe für die Schweiz aber ebenfalls die Vertragsklauseln.
Unterm Strich: Alle drei sind rechtlich gangbar — über den Vertrag. Die DPF-Liste ist nicht das Kriterium, an dem die Entscheidung hängt.
Was ein KMU praktisch tun sollte
- Team/Enterprise/Business buchen statt Gratis- oder Privat-Konten für die Arbeit.
- Den DPA abschliessen (bei allen drei online verfügbar) — und darin prüfen, ob ein Schweizer Zusatz enthalten ist. Reine EU-Klauseln decken die Schweiz nicht automatisch.
- Mitarbeitende informieren, welches Konto fürs Geschäft gilt — das verhindert den «schnell ins private ChatGPT»-Reflex.
- Besonders heikle Daten (Gesundheit, Berufsgeheimnis, Strategie Dritter) vor dem ersten Einsatz separat prüfen lassen.
Das Problem ist selten das Tool. Es ist die Version.
Wir begleiten Schweizer KMU auf diesem Weg — menschlich, kompetent, ganzheitlich.
Wichtiger Hinweis. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte, und kein Text im Internet kann Ihre konkrete Situation verbindlich beurteilen — sie hängt von Ihren Daten, Ihrer Branche und Ihren Verträgen ab. Bevor Sie sich auf etwas verlassen, lassen Sie Ihren konkreten Fall von einer Fachperson für Datenschutzrecht prüfen. Angaben zu Anbieter-Zertifizierungen können sich jederzeit ändern; Stand Juni 2026.